Gestern blickte ich beim Zeitungskiosk meines Vertrauens in die aktuelle Mopo und war mal wieder überrascht: da druckt diese Zeitung tatsächlich mal wieder eins meiner Bilder. Passiert dort selten genug.
Ein Detail am abgedruckten Bild hat mich allerdings noch viel mehr überrascht. Der Ball. Der ist im Original nämlich nicht vorhanden. Weswegen ich das Bild fast gar nicht in die Agentur, über die meine Sportbilder verwertet werden, weggeschickt hätte. Ich habe sofort auf der Zeitungsseite geschaut, ob es einen Hinweis auf die Bildmanipulation gibt. Gibt es nicht. Tja, ist das nun ein Aufreger?
Diese Frage stellte ich bei Twitter und dort wurde dann sehr unterschiedlich diskutiert, vermutlich auch, weil niemand wusste, um welches Bild es sich handelte und was manipuliert wurde. Einer meiner Follower verwies auch auf §39 des Urheberschutzgesetzes, in dem sinngemäß steht, dass Bildmanipulationen nicht vorgenommen werden dürfen, ohne dies mit dem Urheber des Werkes abzusprechen.
Ich fasse kurz aus meiner Sicht zusammen: die Bildmanipulation macht aus dem Bild durchaus ein gutes Bild, aber sie verändert die Bildaussage komplett. Gerade auch mit dem geschriebenen Text. Auf dem Bild ist das Gegentor zum 2:1 für Hoffenheim beim Testspiel vor rund zwei Wochen zu sehen. Benedikt Pliquett greift leider ins Leere. Die gedruckte Version impliziert eine tolle Parade – und so steht es ja auch im Bildtext: „…erwischt den Ball noch mit den Fingern…“ Einen Ball, den es gar nicht gibt. Ist das schlimm?
Da sind wir mal wieder bei der alten Frage, wo eine Bildmanipulation beginnt? Erst beim Anschmeissen von Photoshop? Beim Einsatz von Dodge und Burn? Beim Wegstempeln von Hautunreinheiten? Beim Hinzufügen eines Balles?
So gering die einzelnen Veränderungen scheinen, so unterschiedlich sind sie doch. Das eine geschieht mit Einverständnis des Auftraggebers oder gehört zur künstlerischen Freiheit. Niemand erwartet zum Beispiel in einem Modeprospekt ein Bild, das die Wirklichkeit abbildet. Der hinzugefügte Ball allerdings wandelt zusammen mit dem geschriebenen Text die Bildaussage um. Darf das erlaubt sein?
Ich persönlich denke, dass an Nachrichtenportale – egal ob Print oder Web – härtere Massstäbe zu gelten haben. Derzeit gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Verpflichtung von Zeitungen, Bildmanipulationen kenntlich zu machen. Einige schreiben allerdings trotzdem ein „M“ in eckigen Klammern dazu. Das finde ich gut. Für den Leser muss meiner Meinung nach ersichtlich sein, dass an einem journalistischen Bild etwas verändert wurde.
Allerdings sollte auch für alle klar sein: jeder der eine Kamera zum Auge führt, manipuliert schon das Gesehene. Findet der oder die Kamerahalter / -halterin die Situation für würdig, die Kamera überhaupt zum Auge zu führen? Welcher Standort wird gewählt, welche Brennweite, Belichtungszeit, Perspektive? Und das alles ist auch wichtig: gute Fotos nehmen eine Haltung zum Geschehen ein und zeigen diese auch – je deutlicher, umso besser. Das ergibt dann die ganz großen Bilder…