Da ich mich des Öfteren über Urheberrechtsverletzungen ärgere und damit ja auch schon lustige Erfahrungen gemacht habe, hatte ich diesen Blogpost schon lange in den Fingern. Dank Jan Böhmermann erscheint er mir nun wieder aktuell genug, um ihn auch auf virtuelles Papier zu schreiben. Auch wenn ich keine Abmahnanwälte beschäftige, ist mir das Urheberrecht meiner Bilder wichtig. Ich schreibe allerdings in der Regel freundliche eMails an die Verursacher der Urheberrechtsverletzung und melde entsprechendes bei Nichtbeachtung meiner Mail bei Facebook, Instagram, etc. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung werde ich damit nicht steinreich, ganz im Gegenteil: es bedeutet für mich ausschließlich zusätzliche Arbeit! Daher freue ich mich, wenn du zukünftig – falls du es nicht eh schon so handhabst – folgende Punkte beachtest.
Disclaimer: dies ist keine juristische Beratung und ersetzt auch keine. Ich bin kein Jurist. Nachfolgendes bezieht sich auf meine Erfahrungen im Umgang mit dem Urheberrecht. Ich bin mir trotzdem sicher, dass bei Beachtung dieser vier Punkte Du in vielleicht 98% der Fälle keine Probleme mit dem deutschen Urheberrecht bekommen wirst.
Das deutsche Urheberrecht ist als kompliziert verschrien. Diese 4 Sätze machen dir den Umgang mit ihm einfacher.
- Wenn du das Bild, das du gerade unter deinem Namen bei Facebook, Instagram, Twitter und Co hochladen willst, nicht selbst erstellt hast, darfst du das nicht! Also lass es einfach.
- Hast du den Urheber – sprich Ersteller – des Bildes vor dem Hochladen um Erlaubnis gefragt und eventuell eine Nutzungsgebühr entrichtet, dann solltest du dich vor dem Hochladen vergewissern, dass du auch die Nutzungsrechte für die Plattform gekauft hast, bei der du nun versuchst das Bild hochzuladen. Hintergrund dieses Hinweises ist es, dass du mit dem Hochladen des Bildes dem Dienst (Facebook und co) weitreichende Nutzung ermöglichst. Das ist eventuell nicht von den Nutzungsrechten abgedeckt.
- Ausnahmen bestätigen die Regel. Sprich: auch wenn Creative Commons drauf steht, musst du genau wissen, was du tust.
- Immer ist der Urheber des Bildes – sprich der Fotograf – namentlich zu nennen. Vielleicht vereinbart der Fotograf mit dir, dass er auf seine Namensnennungsrechte verzichtet. Grundlage dafür ist aber natürlich eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.
Du siehst: das deutsche Urheberrecht ist gar nicht kompliziert. Und auch wenn ich hier immer von Bildern spreche, gilt das gleiche natürlich auch für Texte.
Beachtenswert ist noch, dass in obiger Auflistung kein Wort über den Inhalt des Bildes verloren wurde. Allerdings hat das auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Dabei geht es dann um so Sachen wie das „Recht am eigenen Bilde“ etc. Das kann dann tatsächlich schnell kompliziert werden. Da lohnt es sich immer, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt…
Nun noch meine persönliche Meinung: in einem Land bei dem Dichter und Denker eine große Rolle spielten und hoffentlich auch noch spielen, sollte der Schutz geistiger Leistungen an einer der oberen Positionen stehen.