Das ach so komplizierte deutsche Urheberrecht in 4 einfachen Sätzen

Da ich mich des Öfteren über Urheberrechtsverletzungen ärgere und damit ja auch schon lustige Erfahrungen gemacht habe, hatte ich diesen Blogpost schon lange in den Fingern. Dank Jan Böhmermann erscheint er mir nun wieder aktuell genug, um ihn auch auf virtuelles Papier zu schreiben. Auch wenn ich keine Abmahnanwälte beschäftige, ist mir das Urheberrecht meiner Bilder wichtig. Ich schreibe allerdings in der Regel freundliche eMails an die Verursacher der Urheberrechtsverletzung und melde entsprechendes bei Nichtbeachtung meiner Mail bei Facebook, Instagram, etc. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung werde ich damit nicht steinreich, ganz im Gegenteil: es bedeutet für mich ausschließlich zusätzliche Arbeit! Daher freue ich mich, wenn du zukünftig – falls du es nicht eh schon so handhabst – folgende Punkte beachtest.

Disclaimer: dies ist keine juristische Beratung und ersetzt auch keine. Ich bin kein Jurist. Nachfolgendes bezieht sich auf meine Erfahrungen im Umgang mit dem Urheberrecht. Ich bin mir trotzdem sicher, dass bei Beachtung dieser vier Punkte Du in vielleicht 98% der Fälle keine Probleme mit dem deutschen Urheberrecht bekommen wirst.

Das deutsche Urheberrecht ist als kompliziert verschrien. Diese 4 Sätze machen dir den Umgang mit ihm einfacher.

  1. Wenn du das Bild, das du gerade unter deinem Namen bei Facebook, Instagram, Twitter und Co hochladen willst, nicht selbst erstellt hast, darfst du das nicht! Also lass es einfach.
  2. Hast du den Urheber – sprich Ersteller – des Bildes vor dem Hochladen um Erlaubnis gefragt und eventuell eine Nutzungsgebühr entrichtet, dann solltest du dich vor dem Hochladen vergewissern, dass du auch die Nutzungsrechte für die Plattform gekauft hast, bei der du nun versuchst das Bild hochzuladen. Hintergrund dieses Hinweises ist es, dass du mit dem Hochladen des Bildes dem Dienst (Facebook und co) weitreichende Nutzung ermöglichst. Das ist eventuell nicht von den Nutzungsrechten abgedeckt.
  3. Ausnahmen bestätigen die Regel. Sprich: auch wenn Creative Commons drauf steht, musst du genau wissen, was du tust.
  4. Immer ist der Urheber des Bildes – sprich der Fotograf – namentlich zu nennen. Vielleicht vereinbart der Fotograf mit dir, dass er auf seine Namensnennungsrechte verzichtet. Grundlage dafür ist aber natürlich eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.

Du siehst: das deutsche Urheberrecht ist gar nicht kompliziert. Und auch wenn ich hier immer von Bildern spreche, gilt das gleiche natürlich auch für Texte.

Beachtenswert ist noch, dass in obiger Auflistung kein Wort über den Inhalt des Bildes verloren wurde. Allerdings hat das auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Dabei geht es dann um so Sachen wie das „Recht am eigenen Bilde“ etc. Das kann dann tatsächlich schnell kompliziert werden. Da lohnt es sich immer, jemanden zu fragen, der sich damit auskennt…

Nun noch meine persönliche Meinung: in einem Land bei dem Dichter und Denker eine große Rolle spielten und hoffentlich auch noch spielen, sollte der Schutz geistiger Leistungen an einer der oberen Positionen stehen.

    1. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, ist das Bild dann tabu. Mit ein bißchen Glück findest du den Urheber in den IPTC Daten. Mittlerweile haben viele moderne Kameras die Option eingebaut, den Fotografen gleich in die Bilddaten einzubauen. Das Problem: Social Media Dienste löschen diese Daten in der Regel.

  1. Das ist war …es ist wirklich nicht schwer …leider viele verstehen das nicht .
    gerade ( vor eine Stunde ) habe ich mein Bild auf dem Cover eines Buches gefunden …Bin stinkich …und stolz zu gleich . Trotz dem habe ich nichts davon und gerade überlege ich was ich machen soll

  2. Ich glaube „I“ ist so nicht so ganz richtig. Wenn ich mein Bild unter CC0 (siehe http://creativecommons.org/about/cc0) veröffentliche, dann braucht man nicht mal den Namen zu nennen. Auch wenn ich eine Lizenz erwerbe (z.B. für Werbematerial) wo ich eben die Namensnennung ausschliesse – kann man machen, muß man ja aber nicht, geht aber eben … – fällt das „I“ auch so wie es da steht weg 😉

    1. Wie gesagt: ein Vertrag mit dem Fotografen sollte das dann regeln. Ich habe die Punkte aus Sicht des Bildverwenders geschrieben und der weiss nun, was er mit dem Fotografen regeln kann. Entscheidend ist, dass es einen Vertrag gibt.

  3. Das mit dem „Land der Dichter und Denker“ hast du leider falsch verstanden. Der Spruch stammt aus einer Zeit, als es in den deutschen Ländern noch gar kein Urheberrecht gab. Traurige Wahrheit ist, dass das Urheberrecht nicht für die Urheber, sondern die Verwerter geschaffen wurde, damit diese länger ein einzelnes Werk exklusiv vermarkten konnten.

        1. @Peter, es ist ein Monopol. Es führt zu hohen Preisen, Angebotsverknappung und zu Wohlfahrtsverlusten. Diese negativen Auswüchse können nur dann akzeptiert werden, wenn die positiven Aspekte überwiegen. Und die Nachteile halt nicht stören oder keine große Auswirkungen haben.

          Früher war das alles kein Problem. Wer früher ein Foto aus einer Zeitschrift ausgeschnitten, in sein Album geklebt hat und dieses seinen Freunden gezeigt hat, konnte das Urheberrecht egal sein. Wer das gleiche heute im Netz tut, riskiert eine Abmahnung. Und das halte ich für eine falsch Entwicklung.

          1. Wenn das mit dem Abmahnen wirklich ein Problem wäre, würden nicht so viele Bilder unerlaubt im Netz geteilt werden. Ich sehe viel mehr das Problem, dass Künstler deutlich unter dem Durchschnittsverdienst abhängig Beschäftigter liegen – zu viele sogar auf Hartz 4 Niveau. Mir ist klar, dass das Urheberrecht da nur ein kleines Puzzlestück ist. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wären wir in der Diskussion vermutlich schon drei Schritte weiter…

          2. Wiebitte soll das Urheberrecht den ein Monopol sein? Natürlich hat nur der Urheber eines einzelnen Werkes das Recht über dessen Nutzung zu bestimmen, aber es gibt ja genug Urheber so das man sich ja aus dem Pool einen Aussuchen kann.
            Wenn man heute wie damals ein Bild für das man nicht die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt nutzt verstösst man gegen die Rechte des Urhebers und schadet diesem. Wenn man den unbedingt ein Foto virtuell ausschneiden muss und seinen Freunden zeigen kann man das ja entsprechend beim posten einschränken. Hättest Du Dein geklebtes Album damals weltweit veröffentlicht (wie das heute ja so leichtfertig geschieht) wären Dir bestimmt auch Abmahnungen ins Haus geflattert.

            Eigentlich sollte sowas mal in der Schule gelehrt werden…

  4. Vielen Dank für den Artikel! Hab das Wochenende Fotos unserer Firmenfeier erstellt. War am überlegen ob ich wirklich alle Bilder grad die zu späteren Stunde 😉 zugänglich mach. Da postete eine Kollegin, mein von Ihr bearbeitetes Bild. Natürlich ohne Absprache in unseren Whatsapp Gruppe! Währen die Personen wenn man es schon erklärt zu mindest einsichtig! Zumindest weiß ich das die Outtakes jetz unter Verschluss bleiben!

  5. Ich glaube, jeder Fotograf hat hier eine Menge Geschichten zu erzählen. Mich stört vor allem, wenn meine Bilder geklaut werden und auf anderen Seiten erscheinen, auf denen mit Werbung Geld verdient wird.

    Leider sind all diese Seiten im Ausland, so dass ich rechtlich keinerlei Chancen haben, dagegen etwas auszurichten. Da hilft das schönste Urheberrechtsgesetz in Deutschland auch nicht.

  6. Was das eigenständige Posten angeht ist die Sache in der Tat recht eindeutig. Was das Re-Sharen von Inhalten angeht wird es aber dann doch wieder kompliziert. Habe ich bspw. das Bild von Böhmermann retweetet, kann ich auch abgemahnt werden. Gut, auch hier kann ich noch sagen, selbst schuld, was retweetest du auch Dinge, bei denen dir die Urheberschaft nicht 100% klar ist.

    Was aber, wenn das Bild z. B. von einer renommierten Zeitung gepostet wurde, egal ob auf Facebook oder Twitter? Kann ich dann im Normalfall nicht davon ausgehen, dass die Rechte ordnungsgemäß gekauft wurden? Falls sie es aber nicht sind, setze ich mich beim Share oder Retweet wiederum der Gefahr der Abmahnung aus.

    Ebensowenig ist bis jetzt wirklich rechtssicher geklärt, ob nicht bereits das Posten von Links zu Artikeln, bei denen dann eines der Artikelbilder auf Facebook als Vorschaubild dargestellt wird, eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellt.

    Zumindest in manchen Bereichen scheint mir das Urheberrecht also durchaus reformbedürftig.

  7. So einfach ist es also? Im Medienalltag sieht das u.U. anders aus: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/wann-duerfen-medien-ungefragt-bilder-fuer-ihre-berichterstattung-verwenden-ein-ueberblick-ueber-das-zitatrecht-58495/

    Ich glaube, es ist im Einzelfall schon komplizierter, als Du es hier darstellst. Ich würde für so etwas wie eine Fair Use Regelung plädieren, die allen Nutzer mehr Sicherheit und Spielraum geben würde, ohne Urheber gleich zu entrechten.

  8. „Creative Commons“…diesen Begriff gibt es im deutschen Urheberrecht eigentlich gar nicht. Genausowenig, wie eine rechtssichere Definition. Daher immer etwas genauer lesen und nicht einfach nur die Nutzungbedingungen blind bestätigen. Diese Bedingungen könnten bei jedem Bild anders ausfallen. Ich denke, der Satz „musst du genau wissen, was du tust“ soll darauf hinweisen.

  9. Hallo Stefan!

    Noch ein paar Details zum „Punk I“…

    Laut §13 Urheberrechtsgesetz, kann! der Urheber bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, in Ausnahmefällen zum Schutz der eigenen Person ausdrücklich zu verlangen, daß die Namensnennung unterbleibt.
    Daher wird auch bei Urheberrechtsverletzungen der „empfohlene“ 100%-Zuschlag von vielen Gerichten häufig verneint. Denn nach Auffassung der Richter setzt dieser Zuschlag voraus, dass der Verletzte zuvor von seinem Urheberrecht nach § 13,2 UrhG Gebrauch macht. Im Bereich des Fotojournalismus häufig noch gängige Praxis, aber z.B. im kommerziellen Bereich eben nicht.

  10. Toll zusammengefasst… habe auch schon lustiges erlebt, von „Fotografen“ bei deinen meine Bilder plötzlich unter deren Namen im Portfolio auftauchten, bis zu kommerziellen Seiten, die die Bilder ungefragt als Hintergründe verkauft haben. Aber es gibt durchaus auch Verlage, die die Bilder ungefragt in ihre Broschüren drucken… nachdem sie von der Website gezogen wurden.
    Es ist frech und unverschämt und meistens wissen die Leute ganz genau, dass sie hier Geld sparen und darauf hoffen, dass es nie rauskommt. Aber für alle, die es nicht wissen, ist dies ein wunderbarer Beitrag.
    Getielt & Danke!

  11. Natürlich ist es nicht kompliziert, wenn man sich damit beschäftigt. Es ist glaub ich auch eher unverständlich, warum Leute wegen ihrer privaten Twitteraccounts (und ich meine damit nicht Böhmermann) mit 1000 Euro Strafe bedroht werden. Ob das der Sache nutzt oder nicht eher den Piraten in die Hände spielt, sollte sich die Fotografen mal gut überlegen.

    1. Da gibt es bis jetzt nur eine Aussage von Herrn Böhmermann zu. Die Aussage von Herrn Langer bei Kwerfeldein lässt auf was anderes schliessen. Wissen, können wir das nicht. Trotz allem: der erste Fehler wurde nicht vom Fotografen gemacht. Aber er muss sich jetzt rechtfertigen. Warum?

  12. Das deutsche Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht für das Veröffentlichen von Bildern in 4 Buchstaben: „DON’T“ – veröffentliche nicht. Nichts. Nirgendwo. Auch nichts selbstgemachtes, denn Personen, Logos, Designs, selbst Fotos von der Straße bergen das Risiko, jemandes Rechte zu verletzen … :/Mögliche Lösungen? #FairUse und Zwangsabgaben diverser Plattformen an die VG Bild-Kunst …

  13. in einem Land bei dem Dichter und Denker eine große Rolle spielten und hoffentlich auch noch spielen, sollte der Schutz geistiger Leistungen an einer der oberen Positionen stehen.

    Der Satz hat mich nachdenklich gemacht.

    Als Musiker mit Verlagsvertrag verstehe ich durchaus den Standpunkt, dass die Kontrolle ueber ein „immaterielles“ Produkt beim Künstler liegen sollte um insbesondere vor Mißbrauch (z.B ungewünschter politisierung) zu schuetzen.

    Dennoch reden wir ja leider mMn in erster Linie neben oben genannten ueber Monetäre Gründe oder? Ich will das jetzt nicht ausfuehren warum ich das so sehe wegen der Textlaenge aber ich denke es sollte dem einen oder anderen klar sein was ich meine.

    Bezüglich deiner Schlussaussage muss ich doch schon daran denken, das eben diese ganzen Großen Werke zu großen teilen eben frei sind bzw deren Ge(MIß)brauch nicht mehr geahndet wird sobald wirtschaftliche Interessen verjähren. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Mir drängt sich also schon die Frage auf, wem ist geholfen wenn all diese teils großen geistigen Leistungen insbesondere in den neuen Medien nicht zwanglos verbreitet werden dürfen?

    1. Naja, ich kann Langer da schon verstehen, denn sonst wird es irgendwann schwer von Zeitungen ein Honorar zu verlangen, wenn alle Welt das Bild kostenlos nutzen darf. Sicherlich keine ganz einfache Situation.

  14. Leider bin ich auch gerade in einem Rechtsstreit mit einem Verlag, der einfach meine Bilder verwendet hat…der „normale“ Weg per Email und Rechnung meinerseits blieb leider unbeantwortet, so blieb mir nur der Gang zum Rechtsanwalt. Danach ging alles relativ schnell und es wurde bezahlt. Schade das viele Menschen heutzutage nur noch einen Ernst nehmen wenn man einen Anwalt einschaltet. Dabei ist das Urheberrecht doch so simpel und jeder 6 jährige versteht es. Gerade Firmen oder Agenturen, deren Mitarbeiter schon deutlich länger im Geschäft sind als ich verhalten sich so dreist und frech einem Fotografen gegenüber das mir regelmäßig die Luft wegbleibt. Der Markt in Berlin ist auf jeden Fall tot, weil zu viele „zugezogene“ auf BuyOuts etc verzichten nur damit sie in Berlin leben können…da muss man mit Fotografen konkurrieren, die Produktbilder für 1,50€ abliefern…auch immer gern gehört: Warum sind Sie denn so unflexibel was die Rechte angeht? Ich dachte wenn wir einmal dafür bezahlen können wir die Bilder all unseren Partnern (inkl. Autokonzernen) kostenlos zur Verfügung stellen xD Wohl gemerkt nachdem gefragt wurde wie lange denn ein halber Tagessatz bei mir ist? Da fehlen einem doch echt die Worte bzw. ich komme zu dem Schluss das bei den meisten Menschen der Spruch: Gier frisst Hirn! eingetreten ist.

  15. Die Sache mit dem Recht am eigenen Bild könnte man auch in einem vereinfachten Satz darstellen:
    Bist Du nicht selbst die abgebildete Person, ist diese um Erlaubnis zu fragen.

    Natürlich gibt es da auch wieder Ausnahmen, aber es ging ja um eine vereinfachte Darstellung, bei der manauf der sicheren Seite ist.

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